Rechtsanwaltskanzlei
Bettina Ogidan

Rechtsgebiete

* * * * *

ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht behandelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es regelt deren beiderseitigen Rechte und Pflichten vom Arbeitsantritt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung des Arbeitsvertrages. Außerdem regelt es Vereinbarungen und Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezüglich der Betriebsverfassung, dem Tarifvertrag sowie Maßnahmen im Arbeitskampf und dessen Schlichtung.
Weiterhin umfasst das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber und dem Staat zum Schutz des Arbeitnehmers (namentlich Arbeitsschutz).

Ich unterstütze Sie in diesen Fällen rechtlicher Auseinandersetzungen:

  • bei Erhalt einer Kündigung oder Änderungskündigung (sog. Kündigungsschutzklage) Achtung: Klagefrist von 3 Wochen ab Zugang einer Kündigung unbedingt beachten
  • bei Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung
  • bei nicht gewollten Versetzungen
  • bei unterbreiteten Vertragsänderungen (z. B. im Pflegebereich nicht ungewöhnlich)
  • bei Erstreiten von Mindestlöhnen
  • bei Ansprüchen und Streitigkeiten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
  • bei Zahlung eines sittenwidrigen Lohnes
  • bei der Geltendmachung von Lohnansprüchen jeglicher Art
  • bei Gehaltskürzungen
  • bei der nicht ordnungsgemäßen oder unterlassenen Ausbezahlung von Gehalt
  • bei dem Wunsch des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin die Arbeitszeit zu reduzieren z. B. während der Elternzeit oder nach Beendigung der Elternzeit
  • bei Mobbing am Arbeitsplatz
  • bei Unstimmigkeiten bei der Ausstellung und dem Inhalt von Arbeitspapieren und Zeugnissen
  • bei Zeugnisberichtigungen
  • bei dem Verlangen einen schwerbehindertengerechten Arbeitsplatz einzurichten

Diese Aufzählung ist nicht vollständig, sondern zeigt nur einen kleinen Ausschnitt meiner Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet auf.

Auch Verfahren beim Inklusionsamt (Integrationsamt) oder vor dem Verwaltungsgericht wegen der Zustimmung zu einer Kündigung von Schwerbehinderten gehören dazu.

Die Beratung und Vertretung im Bereich des Individualarbeitsrechtes ist zugleich auch der Schwerpunkt meiner Kanzlei im Arbeitsrecht. Hierbei habe ich mich während meiner langjährigen Tätigkeit insbesondere im Bereich des Kündigungsschutzrechtes sowie Mobbing am Arbeitsplatz, Diskriminierung, Leiharbeit, Niedriglohnbereich, Verfolgung von nicht gezahlten Mindestlöhnen und der Vertretung von Schwerbehinderten noch zusätzlich spezialisiert.

Das Arbeitsrecht umfasst weiter die rechtlichen Beziehungen und alle Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Rechte und Pflichten beider sind in dem Betriebsverfassungsgesetz geregelt, getragen von dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ein äußerst bewehrtes Instrument, um betriebliches Arbeitsrecht zu gestalten, ist die Betriebsvereinbarung. In vielen Fällen ist jedoch eine Einigung nicht möglich. Um solche Konflikte beizulegen, kann die Einigungsstelle angerufen werden oder ist ein Beschlussverfahren einzuleiten. Genau hier und auch in vielen Fällen schon vorher setzt meine Arbeit an. Ich unterstütze und vertrete Sie bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen.

Ich kümmere mich für Sie auch um

  • die Gestaltung von Arbeitsverträgen / Zusatzvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen

  • die Verhandlungen mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern/innen

  • die Verhandlungen mit Arbeitgebern und Betriebsräten

  • die Vertretung vor den Gerichten oder Schlichtungsstellen

Für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin bedeutet Arbeit Existenzsicherung und Aufrechterhaltung Ihres Lebensstandards. Der Arbeitgeber ist bestrebt, das wirtschaftliche Risiko eines Arbeitsgerichtsprozesses möglichst gering zu halten. Es gilt heute, diese Interessen bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bestimmen und konsequent zu verfolgen.

Die Praxis zeigt, dass beispielsweise Kündigungsschutzprozesse in der Regel nicht entschieden, sondern durch Abfindungsvergleiche beendet werden. Im Rahmen eines solchen Vergleiches sind nicht nur fundamentale Aspekte des Arbeitsrechts zu beachten; vielmehr spielt das Sozialversicherungsrecht daneben eine wesentliche und zentrale Rolle. Die Auswirkungen eines Abfindungsvergleichs sind auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht (vor allen Dingen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) oft gravierend.

Diese Wechselwirkung zwischen Arbeits- und Sozialrecht kann nur beachtet werden, wenn Kenntnisse und eine Spezialisierung in beiden Rechtsgebieten vorhanden sind.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben ein reges Interesse daran, sich nach Abschluss eines Rechtsstreits im Arbeitsrecht nicht in einem weiteren Verfahren mit einem Sozialversicherungsträger auseinandersetzen zu müssen. Durch kompetente Beratung kann dazu beigetragen werden, dass es gerade nicht zu weiteren Verfahren mit Sozialversicherungsträgern kommt.

Für den juristischen Laien wird es immer schwieriger, mit den Änderungen des Gesetzgebers Schritt zu halten.

Hier beginnt meine Arbeit, Sie in Ihren Interessen zu unterstützen und Ihre Rechte zu vertreten.

* * * * *

Sozialrecht

Das Sozialrecht behandelt Ihre Ansprüche gegenüber dem Sozialversicherungsträger. Darunter fallen alle Ansprüche insbesondere gegenüber

  • dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger (z. B. bei Arbeitsunfällen, die Anerkennung von Berufskrankheiten, Renten, Rehabilitationsleistungen usw.)
  • dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger (z. B. Rehamaßnahmen, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung usw.)
  • der Krankenkasse (z. B. Durchsetzung von Krankengeld, Kuren usw.)
  • der Pflegeversicherung (z. B. Pflegegeld, Pflegeleistungen usw.)
  • der Agentur für Arbeit (z. B. Arbeitslosengeld I, Sperrzeiten, Umschulungs-/Weiterbildungsmaßnahmen usw.)  
  • dem Amt für Versorgung und Familienförderung (z. B. Elterngeld, Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft usw.)

In diesen Bereich fallen aber auch Fragen, Probleme, die eine "Scheinselbständigkeit" betreffen. Dies gilt sowohl für Selbständige als auch für Unternehmen, die mit freien Mitarbeitern Auftragsverhältnisse abschließen oder abschließen möchten.

Ich unterstütze Sie auch bei der Beantragung einer Rente oder der Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft.

Auch wenn Sie Probleme mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Ihrer privaten Unfallversicherung haben, berate und vertrete ich Sie gerne, auch obwohl diese Angelegenheiten nicht dem Sozialrecht direkt zugeordnet sind.

Weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeitsbereiche, in denen ich Ihre Interessen mit Ihnen gemeinsam engagiert vertrete und Sie begleite, sind: 

  • Arbeitgeber, die sich gegen Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen wenden

  • Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung bzw. Kranken- und Pflegekassen etwa über Fragen der Beitragszahlung und Versicherungspflicht i. S. des SGB III, IV, V, VI, XI

  • Beitragsstreitigkeiten zwischen Unternehmern und vermeintlich zuständigen Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Streit um die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

  • Zuständigkeits- und Erstattungsstreitigkeiten von Sozialversicherungsträgern untereinander

Da auch im Sozialrecht Rechtsmittelfristen/ Widerspruchsfristen/ Klagefristen ( grds. 1 Monat ab Zustellung ) zu beachten sind, rate ich Ihnen sobald wie möglich rechtlichen Rat einzuholen, damit Ansprüche nicht untergehen oder Bescheide bestandskräftig werden.

* * * * *

SCHULUNGEN
(Schwerbehindertenvertretung)

Die Schulungen und das Schulungsangebot richten sich an die Schwerbehindertenvertretung, welche neben dem Betriebsrat in den Unternehmen auch eine sehr wichtige Rolle einnimmt.
Durch den Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht - welcher gerade auch Fragen der Schwerbehinderung umfasst - wollen wir auf diesem "weiten Feld" helfen und unterstützen, Unsicherheiten und Unklarheiten zu beseitigen, damit die Arbeitnehmer/Innen durch die SBV im Falle von Prävention oder sonstigen Angelegenheiten der Schwerbehinderung kompetent und rechtssicher vertreten werden.
Weitere Informationen, insbesondere die genauen Schulungsinhalte und Schulungstermine, können Sie gerne unter www.sbv-recht.de ersehen.

* * * * *

MIETRECHT

Die Materie des Mietrechts umfasst einerseits privat-rechtliche und andererseits öffentlich-rechtliche Vorschriften.

Das private Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Vermieter und dem Mieter vom Vertragsabschluß mit der Überlassung der Mietsache bis hin zur Mietvertragskündigung mit der Rückgabe der Mietsache. Einbezogen sind alle während des Mietverhältnisses bestehenden Rechte und Pflichten untereinander, z.B. Entrichtung des Mietzinses, Betriebskostenabrechnung, Duldungspflicht bei Sanierung, - bzw. Modernisierungsarbeiten oder die Mängelbeseitigungspflicht.